Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Zimmerbuchungen
Sehr geehrter Gast,
Wir geben uns alle Mühe, unseren Gästen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse klären soll, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Vertragsabschluss
- Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
- Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Hotel-AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt.
- Eine Unter- und Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
- Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann von dem Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
- Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Ist der Gast Verbraucher, gilt das nur, wenn er in der Bestätigung auf diese Folge hingewiesen wurde.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
An- und Abreise
- Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 14.00 Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 13.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Danach kann das Hotel bis 16.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 16.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.
Preise, Leistungen
- Vereinbarter Preis und die vereinbarten Leistungen des Hotels ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht bestätigt wurde, gelten die am Empfang oder im Zimmer ausgehängten Preise. Die Preise schließen Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer mit ein. Der Kunde ist verpflichtet, die Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
- Ändert sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so ändern sich vereinbarte Preise entsprechend.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung bzw. Zimmerbuchung 4 Monate, erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Veranstaltungen
- Der Veranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens 6 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Anzahl werden bis maximal 5 % berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters.
- Abweichungen der Teilnehmeranzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmeranzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen von mehr als 5 % müssen vorher mit dem Hotel abgestimmt werden.
- Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel ab 24.00 Uhr Bedienungsgeld aufgrund Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt.
- Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. In Sonderfällen kann darüber jedoch vorher eine Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden, die der Schriftform bedarf. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
- Veranstalter und Besteller haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
- Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
- Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen oder religiösen Veranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
Zahlung Rechnung des Hotels
- Für die Reservierung kann vom Hotel bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Die Vorauszahlung kann frühestens zwei Monate vor Inanspruchnahme der Leistung des Hotels verlangt werden.
- Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsausfertigung bzw. -datum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
- Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von €10,00 erhoben. Ist der Gast Verbraucher, steht es ihm frei nachzuweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarung erst später fällig werden.
- Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Rücktritt von Bestellung, Stornierung durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der Gast, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verpflichtet, dem Hotel die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin den Rücktritt gegenüber dem Hotel erklärt.
Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden Schaden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Ist der Gast bzw. Kunde, Verbraucher, steht es ihm frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
| Abbestellung (Kalendertage) vor der Veranstaltung: |
Anspruch des Hotels: |
| bis 50 Personen |
ab 51 Personen |
| über 30 Tage |
über 61 Tage |
keine Berechnung des entgangenen Umsatzes |
| vom 29. bis zum 20. Tag |
vom 60. bis zum 30. Tag |
Berechnung von 20% des entgangenen Umsatzes |
| vom 19. bis zum 15. Tag |
vom 29. bis zum 15. Tag |
Berechnung von 50% des entgangenen Umsatzes |
| vom 14. bis zum 3. Tag |
vom 14. bis zum 3. Tag |
Berechnung von 66% des entgangenen Umsatzes |
| vom 2. bis bei Nichtanreise |
vom 2. bis bei Nichtanreise |
Berechnung von 100% des entgangenen Umsatzes |
Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.
Rücktritt durch das Hotel
- Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:
- angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen entstehenden Ausfallschaden zu verzichten.
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Vertragserfüllung unmöglich machen.
- ein Verstoß gegen P. 7 Veranstaltung vorliegt. Das Hotel ist in diesem Fall auch berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung, namentlich die im Hotel vorgesehene Veranstaltung, den reibungslosen Ablauf des Betriebes, die Sicherheit und den Ruf des Hotels gefährden kann.
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden.
- Wurde mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist das Hotel in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern/Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
- Im Fall des berechtigten Rücktritts durch das Hotel steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Haftung
Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt.
Bei mitgebrachten Gegenständen, insbesondere z.B.: auch Ausstellungsgegenständen, obliegt dem Veranstalter/Besteller die sachgerechte Versicherung. Für Geld und Wertsachen wird gem. § 701 BGB nur bis zu € 1.500,00 gehaftet.
Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben.
Der Gast hat die Möglichkeit, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben.
Geld kann im Tresor deponiert werden.
Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter/ Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
Soweit das Hotel für den Gast Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen Ansprüchen an Dritte aus Überlassung dieser Einrichtung frei.
Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
Sonstiges
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden. In Räumen mit Speisen und Getränkeabgabe dürfen Tiere nicht mitgebracht werden.
- Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllen. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
- Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
- Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
- Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
- Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Hotels (Betriebsort) vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Das Holiday Inn Fulda